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PKV-Verband: Privatversicherten drohen dramatische Belastungen durch
die Gesundheitsreform
Zu Pressemeldungen, wonach ein neuer Arbeitsentwurf aus dem Gesundheitsministerium
zur Umsetzung der Eckpunkte zur Gesundheitsreform für die private Krankenversicherung
(PKV) drastische Mehrbelastungen für Privatversicherte vorsieht, erklärt
der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte, der auch Vorsitzender
der Vorstände der SIGNAL IDUNA Gruppe ist: „Wenn diese Pläne – so vor
allem Portabilität im Bestand, Versicherungspflicht zu nicht kostendeckenden
Beiträgen, Subventionierung des Basistarifs durch Bestandsversicherte
– Wirklichkeit werden sollten, ergeben sich für die bereits heute Privatversicherten
Beitragssteigerungen von bis zu 70 Prozent. Das dahinter stehende Kalkül
des Gesundheitsministeriums ist klar: Die PKV soll unattraktiv gemacht
werden. Das erfolgreiche Geschäftsmodell der PKV soll zerstört werden.
Die Vollversicherung in der PKV soll auf einen gesetzlich definierten
Einheitsschutz reduziert werden. Auf diesem Wege soll die PKV letztendlich
mit der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgeschaltet werden. Die
Bürgerversicherung wäre damit doch noch eingeführt – ein klarer Verstoß
gegen die von der Regierungskoalition vereinbarten Eckpunkte.“
Rechtsgutachten: Umgestaltung der PKV ist verfassungswidrig
Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Umgestaltung der privaten
Krankenversicherung (PKV) verstoßen gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss
kommen renommierte Staatsrechtler in zwei am 28. September im Rahmen einer
Pressekonferenz des PKV-Verbands vorgestellten Gutachten. Den Professoren
Dr. Gregor Thüsing (Bonn) und Dr. Jörn Axel Kämmerer (Hamburg) zufolge
stößt vor allem der vorgesehene Basistarif auf unüberwindbare rechtliche
Hürden. Dieser soll die PKV unter anderem dazu verpflichten, alle nicht
oder nicht mehr Versicherten ohne Risikozuschläge und zu gedeckelten Prämien
aufzunehmen. „Abgesehen davon, dass hier gar keine Gesetzgebungskompetenz
besteht, sind diese Maßnahmen unverhältnismäßig, unangemessen und nicht
geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen: Einheitstarife bedeuten nicht
mehr, sondern weniger Wettbewerb“, heißt es komprimiert in dem Gutachten.
Verfassungsrechtlich ebenfalls ausgeschlossen ist die Mitnahmemöglichkeit
(Portabilität) der in der PKV gebildeten, kollektiven Alterungsrückstellungen
bei Unternehmenswechsel für Bestandsversicherte. Darin sehen die Gutachter
einen klaren Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Verfassungskonform
gestaltbar wäre die Mitnahme der Alterungsrückstellungen allenfalls für
Neuversicherte – aber auch das nur beim Wechsel innerhalb des PKV-Systems.
Portabilität beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dagegen
laut Prof. Dr. Otto Depenheuer (Bonn) sowohl für Bestands- als auch für
Neuversicherte verfassungswidrig.
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Signal Krankenversicherung a.G.
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