Private Krankenkassen
PKV Beiträge

 

 

 


PKV Krankenkasse Signal Krankenversicherung a.G.


PKV-Verband: Privatversicherten drohen dramatische Belastungen durch die Gesundheitsreform

Zu Pressemeldungen, wonach ein neuer Arbeitsentwurf aus dem Gesundheitsministerium zur Umsetzung der Eckpunkte zur Gesundheitsreform für die private Krankenversicherung (PKV) drastische Mehrbelastungen für Privatversicherte vorsieht, erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte, der auch Vorsitzender der Vorstände der SIGNAL IDUNA Gruppe ist: „Wenn diese Pläne – so vor allem Portabilität im Bestand, Versicherungspflicht zu nicht kostendeckenden Beiträgen, Subventionierung des Basistarifs durch Bestandsversicherte – Wirklichkeit werden sollten, ergeben sich für die bereits heute Privatversicherten Beitragssteigerungen von bis zu 70 Prozent. Das dahinter stehende Kalkül des Gesundheitsministeriums ist klar: Die PKV soll unattraktiv gemacht werden. Das erfolgreiche Geschäftsmodell der PKV soll zerstört werden. Die Vollversicherung in der PKV soll auf einen gesetzlich definierten Einheitsschutz reduziert werden. Auf diesem Wege soll die PKV letztendlich mit der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgeschaltet werden. Die Bürgerversicherung wäre damit doch noch eingeführt – ein klarer Verstoß gegen die von der Regierungskoalition vereinbarten Eckpunkte.“

Rechtsgutachten: Umgestaltung der PKV ist verfassungswidrig

Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Umgestaltung der privaten Krankenversicherung (PKV) verstoßen gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommen renommierte Staatsrechtler in zwei am 28. September im Rahmen einer Pressekonferenz des PKV-Verbands vorgestellten Gutachten. Den Professoren Dr. Gregor Thüsing (Bonn) und Dr. Jörn Axel Kämmerer (Hamburg) zufolge stößt vor allem der vorgesehene Basistarif auf unüberwindbare rechtliche Hürden. Dieser soll die PKV unter anderem dazu verpflichten, alle nicht oder nicht mehr Versicherten ohne Risikozuschläge und zu gedeckelten Prämien aufzunehmen. „Abgesehen davon, dass hier gar keine Gesetzgebungskompetenz besteht, sind diese Maßnahmen unverhältnismäßig, unangemessen und nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen: Einheitstarife bedeuten nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb“, heißt es komprimiert in dem Gutachten. Verfassungsrechtlich ebenfalls ausgeschlossen ist die Mitnahmemöglichkeit (Portabilität) der in der PKV gebildeten, kollektiven Alterungsrückstellungen bei Unternehmenswechsel für Bestandsversicherte. Darin sehen die Gutachter einen klaren Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Verfassungskonform gestaltbar wäre die Mitnahme der Alterungsrückstellungen allenfalls für Neuversicherte – aber auch das nur beim Wechsel innerhalb des PKV-Systems. Portabilität beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dagegen laut Prof. Dr. Otto Depenheuer (Bonn) sowohl für Bestands- als auch für Neuversicherte verfassungswidrig.

 

Signal Krankenversicherung a.G.

44121 Dortmund
Telefon: (0231) 1 35-0
Telefax: (0231) 1 35-46 38





Stand Juni 06 .Die tagesaktuellen Beitragssätze ind Infos finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassen


Service



Klar - Können Sie sparen.

Also ich habe das so gemacht.

Zuerst habe Infomaterial von den Krankenkassen bestellt. Der Briefkasten war zwar ziemlich voll, aber es hat sich gelohnt. Allerdings musste ich auch das Kleingedruckte studieren.

Jetzt habe genau die richtige Krankenkasse für mich gefunden.

So gehts mit dem 123such-Service:


Klicken Sie auf den Schalter 'Kostenloses Infomaterial'. Anschließend können Sie von allen privaten Krankenkassen kostenloses Infomaterial via EMail bestellen.