Besteuerung von Kapitallebensversicherungen
Auswirkungen auch auf bestehende Verträge möglich
Köln, 18. Mai 2004. Bekanntlich sollen künftig die Erträge aus Kapitallebensversicherungen
besteuert werden. Laut vorgesehenem Gesetz werden davon alle ab dem 1.
Januar 2005 abgeschlossenen Verträge betroffen sein. Für bereits laufende
oder noch bis Ende 2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen gilt
dagegen die bisherige Steuerfreiheit bei Auszahlung. Grundsätzlich bleiben
also noch mehr als sechs Monate, sich diesen Vorteil zu sichern.
Doch auch bestehende und noch in diesem Jahr abgeschlossene Verträge
können von den Steuerplänen partiell erfasst werden. Und zwar in bestimmten
Fällen einer späteren Erhöhung der Versicherungssumme oder im Zusammenhang
mit der Dynamik. Der Kölner Direktversicherer Europa weist jetzt auf mehrere
für die Versicherten sehr bedeutsame Details hin:
Erhöhungen der Versicherungssumme
Bei einer Erhöhung der Versicherungssumme bestehender Verträge nach dem
31.12.2004 unterliegt der angepasste Anteil der ab 2005 geltenden Besteuerung
- weil die Erhöhung grundsätzlich als eigener Vertrag geführt wird. Hier
ist es also mehr als empfehlenswert, eventuell erst für einen späteren
Zeitpunkt geplante Erhöhungen der Versicherungssumme noch in das Jahr
2004 vorzuziehen. Selbst wenn dadurch für den Versicherten früher als
vorgesehen eine Prämienerhöhung anfällt, wird diese durch die spätere
Steuerersparnis mehr als ausgeglichen.
Soweit heute erkennbar, bleibt eine spätere Erhöhung der Versicherungssumme
dann steuerbefreit, wenn die Anhebung nicht "spontan" erfolgt, sondern
in Ausübung einer vertraglich zugesicherten Nachversicherungsgarantie
- zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes.
Auf Dynamik achten
Ebenso spricht alles dafür, dass die Steuervorteile für jene späteren
Erhöhungen erhalten bleiben, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten
Dynamik vorgenommen werden. Daraus ergeben sich folgende Ratschläge:
Soweit in bestehenden Verträgen Dynamik vereinbart wurde, sollte darauf
geachtet werden, dass sie nicht verfällt. Wird noch in 2004 ein neuer
Vertrag abgeschlossen, sollte darin die Dynamik eingeschlossen werden.
Auch Risikolebensversicherungen sind tangiert
Selbst etliche Risikolebensversicherungen werden von den neuen Steuerregelungen
tangiert: Häufig enthalten sie ein Umtauschrecht, nach dem der Versicherte
sie innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss in eine Kapitallebensversicherung
umwandeln kann - und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Nimmt man dieses Umtauschrecht
erst nach dem Jahreswechsel 2004/2005 wahr, tappt man auch hier in die
"Steuerfalle". Hier gilt also ebenfalls die dringende Empfehlung der Europa,
noch vor dem 1. Januar 2005 aktiv zu werden und sein Umtauschrecht in
Anspruch zu nehmen.
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