R und V bieten mehrere Modelle zur Altersvorsorge und ZusatzRentenversicherung
1. Privat Rente
Sie zahlen einen monatlichen Beitrag oder Einmalbeitrag und erhalten
daraus Ihre lebenslange private Rente zu dem von Ihnen freiwählbaren
Rentenbeginn. Den Rentenbeginn können Sie noch während der Laufzeit Ihren
individuell gestalten d. h. vorziehen oder auch weiter hinausschieben.
Auch eine einmalige Renten-Kapitalauszahlung ist möglich. Zusätzlich
können Sie im Todesfall vor dem Rentenbeginn Ihre Hinterbliebenen
absichern oder mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombinieren.
Versicherungsmagazin berichtet in der Ausgabe 2/2006 über die BasisRente
und Provatrente der RundV
Das Versicherungsmagazin zählt R+V zu den zwölf besten Anbietern der
BasisRente sowie der PrivatRente.
2. RürupRentenversicherungsmodell (Basisrente)
Mit der BasisRente ("Rürup-Rente") der R+V sichern Sie sich die staatlichen
Förderungen und können so eine schöne geförderte provate
Rentenversicherung aufbauen. Garantierte lebenslange monatliche Rente
und hohe Überschussbeteiligung.
Die BasisRente ist insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige und
Freiberufler geeignet, da diese Berufsgruppen einen besonders hohen steuerlichen
Vorteil durch den Sonderausgabenabzug nutzen können.
Auch für rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten der
Rente entscheiden, können von den steuerlichen regelungen profitieren.
Denn sie unterliegen in den ersten Jahren nach 2005 noch einem relativ
geringen Besteuerungsanteil der Rente und sichern sich damit langfristig
einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.
- Sie zahlen einen laufenden Beitrag oder sogar einen Einmalbeitrag
(z. B. aus einer Lebensversicherung oder Erbschaft) ein und erhalten
daraus eine lebenslang garantierte Monatsrente.
- Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung aus der Kapitalanlage.
- Im Jahr 2006 können bis zu 62 % der gezahlten Beiträge jedoch höchstens
62 % von 20.000 EUR bei Ledigen/40.000 EUR bei Ehepaaren als Sonderausgaben
steuerlich geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz
um jährlich zwei Prozentpunkt bis auf 100 % jedoch höchstens 20.000
EUR bei Ledigen/40.000 EUR bei Ehepaaren.
- Die BasisRente ist ausschließlich für die private Zusatz-Altersvorsorge
konzipiert, deshalb ist der Rentenbeginn frühestens ab dem vollendeten
60. Lebensjahr möglich.
- Die Ansprüche aus einer BasisRente dürfen nicht übertragen, beliehen,
veräußert, kapitalisiert oder vererbt werden.
- Sie können sich schon ab 25 EUR im Monat absichern
3. Riesterrente der R+V
Mit der "zertifizierten" RiesterRente der R+V wird Ihnen die Möglichkeit
eröffnet durch private Vorsorge staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen
zu nutzen. Zusätzlich werden Sie an den erwirtschafteten Überschüssen
beteiligt, wodurch sich Ihre Rentenauszahlung erhöht. Die "Riester-Rente"
ist insbesondere für Familien mit Kindern und niedrigere Einkommensgruppen
interessant. Jedoch ist durch den verbesserten Sonderausgabenabzug ist
die "Riester-Rente" aber auch für Personen mit hohem Einkommen eine interessante
Variante.
- Sie zahlen einen monatlichen Beitrag ein und erhalten dann vom Staat
Zulagen sowie Steuervergünstigungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs.
- Eine einmalige Kapitalleistung ist möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn
bis zu 30 % des angesparten Rentenkapitals auszahlen lassen.
- Die spätere Rentenleistung im Rentenalter also nach Rentenbeginn ist
mit dem individuellen Steuersatz voll zu versteuern. Jedoch ist die
steuerliche Belastung im Alter aber meist deutlich niedriger als während
des Berufslebens.
- Bei der RiesterRente haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Varianten
der Überschussbeteiligung
A: Sicherheitsorientiert: Hier werden die Überschüsse von verzinslich
angesammelt mit hoher Anlagesicherheit.
B: Chancenorientiert: Die Überschüsse werden in Aktienfonds
angelegt. Aktienfonds haben in der Regel höhere Gewinne jedoch
auch ein höheres Risiko für die Rentenabsicherung.
- Bei Tod vor dem Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen
auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden.
Der Riestervertrag kann auch zum Zweck der späteren Übertragung
abgeschlossen werden. Wird der Vertrag nicht an den Ehepartner oder
andere Hinterbliebenen übertragen dann muss die staatliche Förderung
zurückgezahlt werden.
4. Sofort beginnende Privatrente
Sie zahlen einen Einmalbeitrag, z. B. aus einer fälligen Lebensversicherung
oder Erbschaft ein. Daraus können Sie ab sofort eine lebenslange Rentenzahlung
erhalten generieren und zusätzlich zur garantierten Rente erhalten Sie
eine Überschussrente.
- Vereinbarung einer Garantiezeit
Bei der Sofortrente mit Garantiezeit können Sie festlegen, dass bei
Tod nach dem Rentenbeginn die Rentenzahlungen bis zum Ende einer vereinbarten
Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt wird.
- Es kann auch vereinbart werden dass die Hinterbliebenen sich die restlichen
Kapitalleistungen sofort auszahlen lassen.
Beispiel:
- Sie zahlen 50.000 Euro ein. Eintrittsalter 60 Jahre, Garantiezeit
21 Jahre und Sie sind weiblich.
- Sie erhalten eine Lebenslange Garantierente von 176 Euro und ca. 63
Euro Überschüsse = ca. 240 Euro/Monat
- Sterben Sie vor dem 81 Lebensjahr wird an Ihre Hinterbliebenen werden
176 Euro bis zur Garantiezeit überwiesen
- Leben Sie länger wird natürlich weiter ausbezahlt
5. Zeitlich befristete Rentenbeiträge
Möchten Sie früher in die Rente gehen? Eine interessante Variante
ist die zeitlich begrenzte Rentenversicherung um z.B. einen Vorruhestand
zu überbrücken. Mal angenommen Sie wollen mit 60 in Rente und
müssen noch den offiziellen Rentenbeginn mit 65 Jahren abwarten.
Sie zahlen einen Einmalbeitrag, z. B. aus einer fälligen Lebensversicherung
oder Erbschaft und erhalten daraus ab sofort eine garantierte Rentenzahlung.
- Die Absicherung Ihres Ehe-/Lebenspartners oder Ihrer Hinterbliebenen
können Sie durch die Vereinbarung einer Garantiezeit sicherstellen.
Dann wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weitergezahlt.
- Erhöhung der garantierten Rente durch eine Überschussbeteiligung.
- Steuervorteile durch Besteuerung mit dem niedrigeren Ertragsanteil
Die Rentenleistung wird mit dem niedrigeren Ertragsanteil versteuert
(nach § 55 Abs. 2 EStDV).
Bsp: Sie zahlen 50.000 Euro ein.
Mann 55 Jahre , Garatiezeit 5 Jahre, Rentenzahldauer 10 Jahre
Sie erhalten zwischen 440 und 470 Euro ausbezahlt und können noch
die Steuervorteile nutzen, was bei einer Selbstanlage des Geldes also
Sie zahlen sich von Ihrem ersparten selbst die Rente aus, ncht möglich
ist.
6. Premiumanlage für kapitalstarke Anleger
Wenn Sie sich einiges erspart haben können Sie sich einerseits durch
eine Direkteinzahlung eine lebenslange Rente sichern und dynamisch Ihr
Kapitalwachstum (Überschüsse) steuern. Hier werden verschiedenen
FONDMODELLE angeboten. Ihr Geld wird laso aktiv gemanagt und an den weltweiten
Kapitalmärkten angelegt. Dies ist ab einem Betrag von 20.000 Euro möglich.
7. Direktrente, Direktversicherung über den Arbeitgeber
Ein gute Möglichkeit der Altersvorsorge. Dabei wird ein Teil Ihres
Gehalts durch den Arbeitgeber als Beitrag in eine Lebensversicherung oder
Rentenversicherung gezahlt.
Die Vorteile:
- Steuerfreiheit bei Beiträgen bis zu 4 % der BBG-GRV (in 2006: 2.520
EUR), ggf. zzgl. 1.800 EUR jährlich
- Sozialversicherungsfrei bis 4 % der BBG-GRV bis Ende 2008
- Einschluss von Zusatzversicherungen, z. B. Berufsunfähigkeit
- private Weiterführung durch den Arbeitnehmer nach Ausscheiden möglich
Mehr erfahren Sie auf der Homepage der Er und V.
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