Concordia Altersvorsorge
Neben den speziellen Versicherungspaketen zu Altersvorsorge Riesterrente
und Rürup bietet die Concoedia den FlexRent an.
1. FlexRent
Sie zahlen Beträge zwischen 10.000 und 100.000 Euro ein diese Einlage
wird vor dem Rentenbeginn mit einem garantierten Basiszins von 2 % pro
Jahr verzinst. Darüber hinaus gibt es einen variablen Bonuszins als Teil
der Überschussbeteiligung diese lag im Jahr 2006 bei über 3 Prozent
und ist vom Kapitalmarkt abhängig.
Ihr Kapital wird also z.Z. mit über 5% verzinst.
- Vor dem Rentenbeginn können Sie auf Ihr Kapital zugreifen. GGf.
können Sie auch das gesamte Kapital ausbezahlt bekommen und der
Vertrag endet damit.
- Spätestens nach 15 Jahren oder zum 75. Geburtstag erhalten Sie eine
lebenslange, garantierte Rente oder das Kapital wird ausbezahlt.
- Auch nach dem Beginn der Rentenzahlung können Sie sich einen Teil
der Beiträge auszahlen lassen. Ihre laufende Rentenzahlung verringert
dann entsprechend.
- Die Zinsgewinne vor dem Rentenbeginn sind einkommensteuerfrei, wenn
sie zur Altersvorsorge verwendet werden.
- Während des Rentenbezugs brauchen Sie nur den "Ertragsanteil" versteuern:
Dieser ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
- Im Todesfall vor dem Rentenbeginn wird das Guthaben und die erwirtschafteten
Überschüsse an die gesetzlichen Erben ausbezahlt.
- Bei Tod nach Rentenbeginn erhalten Ihre Hinterbliebenen das 15-fache
der garantierten Jahresrente - abzüglich der bereits gezahlten Renten
und eventueller anderer Auszahlungen.
Meldung der Concordia
Altersversorgung im neuen Gewand
Mit dem Jahreswechsel hat sich die Welt der gesetzlichen und privaten
Altersversorgung grundlegend gewandelt: Private Vorsorge wird in der Aufbauphase
mit zusätzlichen Steuervorteilen und verbesserten Rahmenbedingungen gefördert
– im Gegenzug wird schrittweise die Besteuerung der Renten eingeführt.
Neu geschaffen wurde die „Basis-„ bzw. „Rürup“-Rente, mit der Arbeitnehmer
und erstmals auch Selbstständige steuerbegünstigt und staatlich gefördert
fürs Rentenalter vorsorgen können. Deutlich interessanter ist auch die
„Förder“- bzw. „Riester“-Rente für den Verbraucher geworden: 30 % der
Leistung aus einem solchen Vertrag können nun als Kapitalleistung ausgezahlt
werden, die lebenslange Rente lässt sich auch im Ausland beziehen und
das Verfahren für die Beantragung der Zulagen (für eine vierköpfige Familie
immerhin bis zu 336 Euro im Jahr 2005) wurde stark vereinfacht. Auch die
Direkt-Rente, die Altersversorgung über den Betrieb, ist jetzt noch attraktiver
geworden.
Die erweiterte staatliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
hat im Gegenzug die Besteuerung der Renten zur Folge. Das betrifft auch
die gesetzlichen Renten: Bereits ab 2005 sind auf gesetzliche Renten 50
% Steuern zu zahlen. Dieser Prozentsatz steigt Jahr für Jahr an, bis im
Jahr 2025 die Renten zu 100 % steuerpflichtig sind. Gleichzeitig werden
die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach und nach steuerfrei
gestellt. Im Jahr 2040 wird der Systemwechsel abgeschlossen sein.
Verbraucher, die ihre Altersversorgung weitgehend selbstbestimmt gestalten
möchten, sind auch weiterhin mit den bekannten „klassischen“ Produkten
der Renten- und Lebensversicherung gut bedient. Diese Produkte sind vor
allem für die Absicherung von Angehörigen und die Gestaltung des Berufsunfähigkeitsschutzes
interessant, da die staatlich geförderten Varianten hierfür keine bzw.
nicht ausreichende Möglichkeiten bieten.
Die Concordia Versicherungsgruppe empfiehlt, sich jetzt über die neuen
Möglichkeiten beraten zu lassen.
Bundesweit informieren alle Concordia Service-Büros über die neue Welt
der Altersvorsorge.
Hannover, Januar 2005
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