07.12.2005
Die neue bkk geht mit stabilen Beiträgen ins Jahr 2006
Das Geschäftsjahr 2005 wird positiv abgeschlossen
In seiner Sitzung vom 2. Dezember 2005 hat der Verwaltungsrat der neue
bkk den Haushalt für das Geschäftsjahr 2006 verabschiedet und beschlossen,
mit einem stabilen allgemeinen Beitragssatz von 13,2 Prozent ins neue
Jahr zu starten. Die neue bkk setzt damit den Kurs einer seriösen Beitragspolitik
fort.
Belastet wird die neue bkk nach wie vor durch sehr hohe Zahlungen in
den Risikostrukturausgleich, mit dem andere gesetzliche Kassen finanziell
unterstützt werden. Rund 30 Prozent der Gesamtausgaben der neue bkk flossen
auch in diesem Jahr wieder in diesen Ausgleichstopf.
Die Tatsache, dass das Geschäftsjahr 2005 trotz schwieriger Rahmenbedingungen
positiv abgeschlossen wird, resultiert eindeutig aus einer konsequenten
und soliden Finanzplanung.
Um das Leistungsspektrum für die Versicherten der neue bkk weiter auszubauen,
wurden Satzungsänderungen beschlossen. So erfolgt zukünftig die Beitragsrückgewähr
für freiwillig Versicherte im Falle der ausgebliebenen Inanspruchnahme
ärztlicher Leistungen in gestaffelten Beiträgen.
Das Bonusprogramm wurde ebenfalls modifiziert. Ab 2006 müssen demnach
nur noch zwei, anstatt bisher drei Voraussetzungen erfüllt werden, um
Bonuspunkte zu erhalten. Alternativ zur Ausschüttung bis zu 250 Euro im
Jahr, können die Teilnehmer künftig aus einer Vielzahl attraktiver Sachprämien
auswählen.
Die Mehrleistungen für Kunden der neue bkk werden auch im nächsten Jahr
kontinuierlich ausgebaut. Dazu zählen beispielsweise Leistungsverbesserungen,
die EU-weit gelten. Mit der Einführung der europäischen Krankenversichertenkarte
in diesem Jahr wurden hierfür bereits die Voraussetzungen geschaffen.
Erfreuliches gibt es für Arbeitgeber zu vermelden. Für sie wird die
neue bkk die Beitragssätze in der Lohnausgleichskasse zum 1. Januar 2006
weiter absenken. Der Beitragssatz für die Erstattung der Aufwendungen
bei Krankheit (U 1) beträgt 1,7 Prozent, der Beitragssatz für Aufwendungen
in Mutterschaftsfällen (U 2) wird von bisher 0,3 auf 0,2 Prozent abgesenkt.
Die Erstattungssätze bleiben unverändert für die Aufwendungen bei Krankheit
(U 1) 70 Prozent und für Aufwendungen in Mutterschaftsfällen (U 2) 100
Prozent. Damit profitieren die betroffenen Arbeitgeber im kommenden Jahr
von einer weiteren Reduzierung der Lohnnebenkosten.
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