07.12.2005
Die neue bkk geht mit stabilen Beiträgen ins Jahr 2006

Das Geschäftsjahr 2005 wird positiv abgeschlossen

In seiner Sitzung vom 2. Dezember 2005 hat der Verwaltungsrat der neue bkk den Haushalt für das Geschäftsjahr 2006 verabschiedet und beschlossen, mit einem stabilen allgemeinen Beitragssatz von 13,2 Prozent ins neue Jahr zu starten. Die neue bkk setzt damit den Kurs einer seriösen Beitragspolitik fort.

Belastet wird die neue bkk nach wie vor durch sehr hohe Zahlungen in den Risikostrukturausgleich, mit dem andere gesetzliche Kassen finanziell unterstützt werden. Rund 30 Prozent der Gesamtausgaben der neue bkk flossen auch in diesem Jahr wieder in diesen Ausgleichstopf.

Die Tatsache, dass das Geschäftsjahr 2005 trotz schwieriger Rahmenbedingungen positiv abgeschlossen wird, resultiert eindeutig aus einer konsequenten und soliden Finanzplanung.

Um das Leistungsspektrum für die Versicherten der neue bkk weiter auszubauen, wurden Satzungsänderungen beschlossen. So erfolgt zukünftig die Beitragsrückgewähr für freiwillig Versicherte im Falle der ausgebliebenen Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen in gestaffelten Beiträgen.

Das Bonusprogramm wurde ebenfalls modifiziert. Ab 2006 müssen demnach nur noch zwei, anstatt bisher drei Voraussetzungen erfüllt werden, um Bonuspunkte zu erhalten. Alternativ zur Ausschüttung bis zu 250 Euro im Jahr, können die Teilnehmer künftig aus einer Vielzahl attraktiver Sachprämien auswählen.

Die Mehrleistungen für Kunden der neue bkk werden auch im nächsten Jahr kontinuierlich ausgebaut. Dazu zählen beispielsweise Leistungsverbesserungen, die EU-weit gelten. Mit der Einführung der europäischen Krankenversichertenkarte in diesem Jahr wurden hierfür bereits die Voraussetzungen geschaffen.

Erfreuliches gibt es für Arbeitgeber zu vermelden. Für sie wird die neue bkk die Beitragssätze in der Lohnausgleichskasse zum 1. Januar 2006 weiter absenken. Der Beitragssatz für die Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit (U 1) beträgt 1,7 Prozent, der Beitragssatz für Aufwendungen in Mutterschaftsfällen (U 2) wird von bisher 0,3 auf 0,2 Prozent abgesenkt. Die Erstattungssätze bleiben unverändert für die Aufwendungen bei Krankheit (U 1) 70 Prozent und für Aufwendungen in Mutterschaftsfällen (U 2) 100 Prozent. Damit profitieren die betroffenen Arbeitgeber im kommenden Jahr von einer weiteren Reduzierung der Lohnnebenkosten.

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Stand Juni 06 .Die tagesaktuellen Beitragssätze ind Infos finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassen

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Also ich habe das so gemacht.

Zuerst habe Infomaterial von den Krankenkassen bestellt. Der Briefkasten war zwar ziemlich voll, aber es hat sich gelohnt. Allerdings musste ich auch das Kleingedruckte studieren.

Jetzt habe genau die richtige BKK für mich gefunden und habe 250 Euro eingespart.

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