Neuer Beitragssatz ab 1. Juli 2005

Der Beitragssatz der MARQUARDT Betriebskrankenkasse soll zum 01.07.2005 um 1,0 % gesenkt werden – von jetzt 13,2 % auf dann nur noch 12,2 % . Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber einen Sonderbeitrag für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen von 0,9 Prozent vor. Das ist nicht leicht zu verstehen; wir informieren über die Hintergründe und die Auswirkungen für unsere Versicherten. Diese verwirrende Beitragssenkung, die für die Versicherten aber im Grunde eine höhere Belastung bedeutet, ist in dieser Form einmalig in der über 100-jährigen Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie geht zurück auf eine Regelung im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vom 01.01.2004, die am 1. Juli 2005 in Kraft tritt.

Zunächst die gute Nachricht: Alle gesetzlichen Krankenkassen haben ihren Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte zu senken. Für die MARQUARDT Betriebskrankenkasse bedeutet das eine Senkung des seit Jahren unter dem Durchschnitt aller gesetzlichen Krankenkassen (14,2 Prozent) liegenden Beitragssatzes von jetzt 13,2 auf 12,2 Prozent. Von dieser Beitragssatzsenkung um 1,0 Prozentpunkte profitieren erst einmal beide Seiten, die die Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen: Sowohl die Unternehmen und Rentenversicherungsträger auf der einen, wie auch die Arbeitnehmer und Rentner auf der anderen Seite haben zunächst rein rechnerisch eine Ersparnis jeweils in Höhe von 0,50 Prozentpunkten. Diese Beitragssenkung soll jedoch vornehmlich die so genannten Lohnnebenkosten reduzieren und somit die Unternehmen entlasten, um damit zu einer Belebung des Arbeitsmarktes beizutragen. Deshalb ist für unsere Versicherten die nicht so gute Nachricht zum 1. Juli: Den so genannten Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten hat, so will es der Gesetzgeber, das Mitglied alleine zu schultern. Arbeitgeber (und Rentenversicherungsträger) beteiligen sich nicht daran. Man will, wie gesagt, die Lohnnebenkosten senken. Dazu argumentierte der Gesetzgeber ursprünglich, dass diese neue Lastenverteilung zur alleinigen Finanzierung der Leistungen "Zahnersatz" und "Krankengeld" durch die Mitglieder gedacht sei. Das Gesetz selbst sagt jedoch nichts mehr zum eigentlichen Anlass der gleichzeitigen Senkung und Erhöhung der Beitragssätze zum 01.07.2005 aus. Tatsächlich ist dieser Sonderbeitrag daher nun von allen Versicherten (auch Rentner, Studenten u. ä.) zu tragen, da der Sonderbeitrag nicht zur Finanzierung des Krankengeldes, sondern zur Finanzierung aller sonstigen Leistungen gedacht ist.

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Stand Juni 06 .Die tagesaktuellen Beitragssätze ind Infos finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassen

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Zuerst habe Infomaterial von den Krankenkassen bestellt. Der Briefkasten war zwar ziemlich voll, aber es hat sich gelohnt. Allerdings musste ich auch das Kleingedruckte studieren.

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