Neuer Beitragssatz ab 1. Juli 2005
Der Beitragssatz der MARQUARDT Betriebskrankenkasse soll zum 01.07.2005
um 1,0 % gesenkt werden – von jetzt 13,2 % auf dann nur noch 12,2 % .
Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber einen Sonderbeitrag für Mitglieder
der gesetzlichen Krankenversicherungen von 0,9 Prozent vor. Das ist nicht
leicht zu verstehen; wir informieren über die Hintergründe und die Auswirkungen
für unsere Versicherten. Diese verwirrende Beitragssenkung, die für die
Versicherten aber im Grunde eine höhere Belastung bedeutet, ist in dieser
Form einmalig in der über 100-jährigen Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie geht zurück auf eine Regelung im Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) vom 01.01.2004, die am 1. Juli 2005 in Kraft tritt.
Zunächst die gute Nachricht: Alle gesetzlichen Krankenkassen haben ihren
Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte zu senken. Für die MARQUARDT Betriebskrankenkasse
bedeutet das eine Senkung des seit Jahren unter dem Durchschnitt aller
gesetzlichen Krankenkassen (14,2 Prozent) liegenden Beitragssatzes von
jetzt 13,2 auf 12,2 Prozent. Von dieser Beitragssatzsenkung um 1,0 Prozentpunkte
profitieren erst einmal beide Seiten, die die Beiträge zur Krankenversicherung
bezahlen: Sowohl die Unternehmen und Rentenversicherungsträger auf der
einen, wie auch die Arbeitnehmer und Rentner auf der anderen Seite haben
zunächst rein rechnerisch eine Ersparnis jeweils in Höhe von 0,50 Prozentpunkten.
Diese Beitragssenkung soll jedoch vornehmlich die so genannten Lohnnebenkosten
reduzieren und somit die Unternehmen entlasten, um damit zu einer Belebung
des Arbeitsmarktes beizutragen. Deshalb ist für unsere Versicherten die
nicht so gute Nachricht zum 1. Juli: Den so genannten Sonderbeitrag in
Höhe von 0,9 Prozentpunkten hat, so will es der Gesetzgeber, das Mitglied
alleine zu schultern. Arbeitgeber (und Rentenversicherungsträger) beteiligen
sich nicht daran. Man will, wie gesagt, die Lohnnebenkosten senken. Dazu
argumentierte der Gesetzgeber ursprünglich, dass diese neue Lastenverteilung
zur alleinigen Finanzierung der Leistungen "Zahnersatz" und "Krankengeld"
durch die Mitglieder gedacht sei. Das Gesetz selbst sagt jedoch nichts
mehr zum eigentlichen Anlass der gleichzeitigen Senkung und Erhöhung der
Beitragssätze zum 01.07.2005 aus. Tatsächlich ist dieser Sonderbeitrag
daher nun von allen Versicherten (auch Rentner, Studenten u. ä.) zu tragen,
da der Sonderbeitrag nicht zur Finanzierung des Krankengeldes, sondern
zur Finanzierung aller sonstigen Leistungen gedacht ist.
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versichert sind – und das bei einem tollen Leistungs- und Serviceangebot!
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