Presse Information vom 03.02.2005
Wo Licht ist, ist auch Schatten!
BKK fordert gleichberechtigte Investitionen der PKV in Präventionsstiftung
Bund und Länder haben sich auf ein Gesetz zur Stärkung der Prävention
und Gesundheitsförderung verständigt. Danach sollen die Sozialversicherungsträger
jährlich 250 Millionen Euro für die Prävention bereitstellen. Hierzu steuern
die Gesetzlichen Krankenkassen 180 Millionen Euro bei, die Rentenversicherung
40 Millionen Euro, die Unfallversicherung 20 Millionen Euro und die Pflegeversicherung
weitere 10 Millionen Euro. Die zwischenzeitlich vorgeschlagene Beteiligung
der Bundesagentur für Arbeit ist aus dem vom Kabinett gebilligten Entwurf
entfallen. Dass private Krankenversicherungen und Rentenfonds auch weiterhin
nicht zur Finanzierung der „gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“ beitragen
sollen, stößt auf Unverständnis. Der Vorstandsvorsitzende des BKK Landesverbandes
Hessen, Jürgen Thiesen, sieht darin eine „massive Benachteiligung“ der
Gesetzlichen Sozialversicherung und mahnt eine Nachbesserung des Gesetzes
an. Er fordert einen „nachhaltig gleichberechtigten Beitrag der Versicherungswirtschaft.
Sinn und Zweck von Prävention und Gesundheitsförderung stünden außer Frage.
Deshalb begrüßt Thiesen das Präventionsgesetz als Motor und Finanzierungsgrundlage
einer Plattform, welche die BKK für ihre zahlreichen und unterschiedlichsten
Initiativen schon seit langem gefordert habe. Endlich könne der Erfahrungsaustausch
systematisiert werden. Und es entstehe ein „Pool der Ideen und guten Absichten“.
Allerdings: Den Worten müssten Taten folgen. In keinem Fall sollten die
Mittel des Fonds „großzügig an die unterschiedlichsten Anbieter dubioser
Präventionsangebote“ verteilt werden. Eine Kosten-Nutzen-Analyse bleibe
unerlässlich. Sollte das immense Volumen der Investition keine adäquate
Wirkung zeigen, müsse das Präventionsgesetz nachgearbeitet oder rückgängig
gemacht werden. Schattenseite des derzeit vorliegenden Referentenentwurfs
sei: 20 Prozent der Mittel der Krankenkassen sollen in eine Bundesstiftung
fließen und weitere 40 Prozent sind für Präventionsaktivitäten der Länder
vorgesehen. Somit verblieben der BKK nurmehr 40 Prozent des bisherigen
Präventionsbudgets für kassenindividuelle und betriebliche Maßnahmen.
Dies schränke die Spielräume der GKV erheblich ein und bedeute eine maßgebliche
Beschneidung der Selbstverwaltung.
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