Presse Information vom 03.02.2005

Wo Licht ist, ist auch Schatten!

BKK fordert gleichberechtigte Investitionen der PKV in Präventionsstiftung Bund und Länder haben sich auf ein Gesetz zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung verständigt. Danach sollen die Sozialversicherungsträger jährlich 250 Millionen Euro für die Prävention bereitstellen. Hierzu steuern die Gesetzlichen Krankenkassen 180 Millionen Euro bei, die Rentenversicherung 40 Millionen Euro, die Unfallversicherung 20 Millionen Euro und die Pflegeversicherung weitere 10 Millionen Euro. Die zwischenzeitlich vorgeschlagene Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit ist aus dem vom Kabinett gebilligten Entwurf entfallen. Dass private Krankenversicherungen und Rentenfonds auch weiterhin nicht zur Finanzierung der „gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“ beitragen sollen, stößt auf Unverständnis. Der Vorstandsvorsitzende des BKK Landesverbandes Hessen, Jürgen Thiesen, sieht darin eine „massive Benachteiligung“ der Gesetzlichen Sozialversicherung und mahnt eine Nachbesserung des Gesetzes an. Er fordert einen „nachhaltig gleichberechtigten Beitrag der Versicherungswirtschaft. Sinn und Zweck von Prävention und Gesundheitsförderung stünden außer Frage. Deshalb begrüßt Thiesen das Präventionsgesetz als Motor und Finanzierungsgrundlage einer Plattform, welche die BKK für ihre zahlreichen und unterschiedlichsten Initiativen schon seit langem gefordert habe. Endlich könne der Erfahrungsaustausch systematisiert werden. Und es entstehe ein „Pool der Ideen und guten Absichten“. Allerdings: Den Worten müssten Taten folgen. In keinem Fall sollten die Mittel des Fonds „großzügig an die unterschiedlichsten Anbieter dubioser Präventionsangebote“ verteilt werden. Eine Kosten-Nutzen-Analyse bleibe unerlässlich. Sollte das immense Volumen der Investition keine adäquate Wirkung zeigen, müsse das Präventionsgesetz nachgearbeitet oder rückgängig gemacht werden. Schattenseite des derzeit vorliegenden Referentenentwurfs sei: 20 Prozent der Mittel der Krankenkassen sollen in eine Bundesstiftung fließen und weitere 40 Prozent sind für Präventionsaktivitäten der Länder vorgesehen. Somit verblieben der BKK nurmehr 40 Prozent des bisherigen Präventionsbudgets für kassenindividuelle und betriebliche Maßnahmen. Dies schränke die Spielräume der GKV erheblich ein und bedeute eine maßgebliche Beschneidung der Selbstverwaltung.

 

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Klar - Können Sie sparen.

Also ich habe das so gemacht.

Zuerst habe Infomaterial von den Krankenkassen bestellt. Der Briefkasten war zwar ziemlich voll, aber es hat sich gelohnt. Allerdings musste ich auch das Kleingedruckte studieren.

Jetzt habe genau die richtige BKK für mich gefunden und habe 250 Euro eingespart.

So gehts mit dem 123such-Service:


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