6.10.2006

BDA will Aufwendungsausgleichsgesetz abschaffen

Lohnzusatzkosten in Höhe von rund 500 Millionen Euro könnten die Arbeitgeber sparen, wenn das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) abgeschafft werden würde. Das rechnet die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vor und spricht sich gegen die Umlageverfahren aus, die im AAG geregelt sind.

Das AAG regelt in zwei Umlageverfahren den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung sowie für Mutterschaftsleistungen und soll nach den Vorstellungen der BDA abgeschafft werden.

Nach Überzeugung der BDA besteht für ein obligatorisches Ausgleichsverfahren von Entgeltfortzahlungen keine Notwendigkeit. Dieses Verfahren sei nachteilig. Durch die Abschaffung des AAG könnten die Lohnkosten gesenkt werden. Gleichzeitig könnten bei den Krankenkassen Verwaltungskosten in Millionenhöhe eingespart werden.

Die BDA fordert zudem, Mutterschaftsleistungen nicht länger über Lohnzusatzkosten zu finanzieren. Mutterschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, "die folgerichtig von der Allgemeinheit und damit aus dem Steueraufkommen finanziert werden muss", heißt es in dem Positionspapier der Arbeitgeberverbände.

 

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