6.10.2006
BDA will Aufwendungsausgleichsgesetz abschaffen
Lohnzusatzkosten in Höhe von rund 500 Millionen Euro könnten die Arbeitgeber
sparen, wenn das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) abgeschafft werden
würde. Das rechnet die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) vor und spricht sich gegen die Umlageverfahren aus, die im AAG geregelt
sind.
Das AAG regelt in zwei Umlageverfahren den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen
für Entgeltfortzahlung sowie für Mutterschaftsleistungen und soll nach
den Vorstellungen der BDA abgeschafft werden.
Nach Überzeugung der BDA besteht für ein obligatorisches Ausgleichsverfahren
von Entgeltfortzahlungen keine Notwendigkeit. Dieses Verfahren sei nachteilig.
Durch die Abschaffung des AAG könnten die Lohnkosten gesenkt werden. Gleichzeitig
könnten bei den Krankenkassen Verwaltungskosten in Millionenhöhe eingespart
werden.
Die BDA fordert zudem, Mutterschaftsleistungen nicht länger über Lohnzusatzkosten
zu finanzieren. Mutterschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,
"die folgerichtig von der Allgemeinheit und damit aus dem Steueraufkommen
finanziert werden muss", heißt es in dem Positionspapier der Arbeitgeberverbände.
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