Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung ab 01.07.2006 für über 2000 Arzneimittel
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben erstmals für Arzneimittel
aus 79 Festbetragsgruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen)
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt, die ab 01.07.2006 gelten. Arzneimittel
dieser Festbetragsgruppen, deren Apothekerverkaufspreise die Zuzahlungsbefreiungsgrenze
nicht überschreiten, sind dann von der gesetzlichen Zuzahlung freigestellt.
Schätzungsweise 2000 Präparate sind davon ab 01.07.2006 betroffen. Eine
vollständige und neutrale Liste mit den zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln
finden Sie auf der Internetseite www.gkv.info. Da jeder Arzneimittelhersteller
die Möglichkeit hat, jeweils zum 1. und 15. des Monats die Preise für
seine Arzneimittel zu ändern, wird die Liste 14-tägig, immer im Anschluss
an die Preismeldungen der Pharmafirmen, aktualisiert. Versicherte können
sich natürlich auch direkt bei einer Apotheke in ihrer Nähe oder bei einer
Versandapotheke beraten lassen. Sollte der Arzt ein zuzahlungspflichtiges
Medikament verordnet haben, prüft der Apotheker, ob in diesem Fall ein
zuzahlungsbefreites Alternativpräparat abgegeben werden kann. Für alle
Präparate, die in der Liste nicht genannt sind, gelten weiterhin die gesetzlichen
Zuzahlungsregelungen.
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