Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung ab 01.07.2006 für über 2000 Arzneimittel

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben erstmals für Arzneimittel aus 79 Festbetragsgruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt, die ab 01.07.2006 gelten. Arzneimittel dieser Festbetragsgruppen, deren Apothekerverkaufspreise die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, sind dann von der gesetzlichen Zuzahlung freigestellt. Schätzungsweise 2000 Präparate sind davon ab 01.07.2006 betroffen. Eine vollständige und neutrale Liste mit den zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln finden Sie auf der Internetseite www.gkv.info. Da jeder Arzneimittelhersteller die Möglichkeit hat, jeweils zum 1. und 15. des Monats die Preise für seine Arzneimittel zu ändern, wird die Liste 14-tägig, immer im Anschluss an die Preismeldungen der Pharmafirmen, aktualisiert. Versicherte können sich natürlich auch direkt bei einer Apotheke in ihrer Nähe oder bei einer Versandapotheke beraten lassen. Sollte der Arzt ein zuzahlungspflichtiges Medikament verordnet haben, prüft der Apotheker, ob in diesem Fall ein zuzahlungsbefreites Alternativpräparat abgegeben werden kann. Für alle Präparate, die in der Liste nicht genannt sind, gelten weiterhin die gesetzlichen Zuzahlungsregelungen.

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Stand Juni 06 .Die tagesaktuellen Beitragssätze ind Infos finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassen

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Also ich habe das so gemacht.

Zuerst habe Infomaterial von den Krankenkassen bestellt. Der Briefkasten war zwar ziemlich voll, aber es hat sich gelohnt. Allerdings musste ich auch das Kleingedruckte studieren.

Jetzt habe genau die richtige BKK für mich gefunden und habe 250 Euro eingespart.

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