BKK MOBIL OIL – erste Krankenkasse mit TÜV-geprüfter Beitragseffizienz
Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen sind immer wieder
Thema in den Medien und werden – besonders vor dem Hintergrund der Gesundheitsreform
– auch von den Versicherten zunehmend kritisch betrachtet. Deshalb haben
wir unsere Kostenstruktur von einer unabhängigen Institution prüfen lassen.
Der TÜV Rheinland bestätigte uns, dass wir ca. 98 % der eingezahlten Beiträge
für Leistungen bzw. für die Unterstützung anderer Krankenkassen verwenden.
Er verlieh der BKK MOBIL OIL – als erster Krankenkasse – das Zertifikat
"Geprüfte Beitragseffizienz". Die TÜV-Prüfung hat bewiesen, dass die Kosten
für Personal und Verwaltung bei der BKK MOBIL OIL außergewöhnlich niedrig
sind. Während die Krankenkassen in Deutschland durchschnittlich fast 6
% ihrer Beitragseinnahmen für die Verwaltung aufwenden, liegt dieser Anteil
bei der BKK MOBIL OIL seit Jahren konstant bei ca. 2 %. Ergebnisse des
TÜV-Prüfberichts Ziel einer solchen Prüfung ist es, eine Aussage darüber
zu treffen, wie viel dieser Beitragseinnahmen durch Leistungsaufwendungen
wieder zurück an die Versicherten der Krankenkasse bzw. an die Versicherten
im Gesetzlichen Krankenversicherungs-(GKV)System (Risikostrukturausgleich,
Risikopool) fließen. Dabei wird insbesondere die Höhe des Anteils der
eigenen Verwaltungskosten der jeweiligen Krankenkassenorganisation berücksichtigt
und dadurch transparent. Der ermittelte Grad der an die Versicherten der
Kasse bzw. an die Versicherten des GKV-Systems zurückfließenden Beitragseinnahmen
ist Entscheidungskriterium für das zu erteilende Zertifikat. Zur Vergabe
des TÜV-Siegels der „Zertifizierten Beitragseffizienz“ ist ein Leistungsgrad
von mindestens 96,0 % zu erreichen. Dieser orientiert sich am ersten Quartil
des Anteils der Netto-Verwaltungskosten an den Gesamteinnahmen der 8 Kassenarten
in der GKV und wird jährlich auf Basis der Jahresrechnung KJ1 angepasst.
Für den Leistungsgrad einer Krankenkasse wird der gewichtete Durchschnitt
der letzten 3 Geschäftsjahre vor dem Zertifizierungsjahr bewertet. Im
letzten Geschäftsjahr muss ein Wert mindestens in Höhe dieses Durchschnitts
erzielt werden. Der bewertungsrelevante Leistungsgrad wird als ganze Zahl
ohne kaufmännisches Runden dargestellt. In der Gültigkeitsdauer des Zertifikats
ist der Leistungsgrad oberhalb des zertifikatsrelevanten Grades zu halten.
Als Grundlage der Zertifizierung dienen die Rechnungsergebnisse und die
dazugehörigen Prüfungen der Jahresrechnungen von mindestens 3 zurückliegenden
Geschäftsjahren, aktuelle Haushaltsplanungen und unterjährige Prognosen,
sowie grundsätzliche Ziele der Krankenkasse zum Verwaltungsanteil, der
z. B. in Unternehmenszielen oder vergleichbaren Festlegungen niedergelegt
ist. Um eine größtmögliche Vergleichbarkeit zu anderen gesetzlichen Krankenkassen
gewährleisten zu können, kommen nur Krankenkassen mit eigenständiger Organisation
(Ausschluss von Verwaltungsgemeinschaften und Krankenkassen in Kooperation)
und im Bereich der Betriebskrankenkassen ausschließlich geöffnete Krankenkassen
(§ 173 Abs. 2 Nr. 4 SGB V) in Betracht. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats
beträgt 3 Jahre, die Prüfung durch den TÜV findet jährlich statt. Die
Zertifizierung bezieht sich auf die Krankenkasse als eigenständige Organisation
und ist keine Aussage zu Art, Umfang und Qualität der erbrachten Versicherungsleistungen,
die in der jeweiligen Krankenkasse angeboten werden.
Weitere Informationen über den TÜV Rheinland finden Sie unter www.tuv.com!
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