NEU: Die Schnupper-Mitgliedschaft bei der BKK FTE
Lernen Sie die starken Leistungen der BKK FTE persönlich kennen – ganz
unverbindlich mit unserer neuen Schnupper-Mitgliedschaft*. Sollten Sie
nicht überzeugt sein, können Sie schon nach zwei Monaten zu einer anderen
Betriebskrankenkasse wechseln. *Bei einem Wechsel von der BKK FTE zu einer
anderen Betriebskrankenkasse verzichtet die BKK FTE gemäß § 175 Abs. 4
SGB V auf die 18-monatige Bindungsfrist. Die Kündigung kann immer zum
Ende des übernächsten Monats, ausgehend von dem Monat, in dem die Kündigung
ausgesprochen wird, erfolgen. Senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden
Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon,
E-Mail und derzeitige Krankenkasse an folgende
E-Mailadresse: Info@bkkfte.de.
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