Akupunktur wird Kassenleistung 24.04.2006

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. April beschlossen, dass gesetzlich versicherte Patienten mit chronischen Rücken- oder Knieschmerzen eine Akupunkturbehandlung als Kassenleistung erhalten können. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Gremium, das sich aus Vertretern von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern zusammen setzt. Seine Aufgabe ist es zu konkretisieren, welche medizinischen Leistungen zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Außerdem definiert er Qualitätsanforderungen für die verschiedenen Leistungen im Gesundheitswesen. Die Wirksamkeit von Akupunkturbehandlungen wurde seit dem Jahr 2000 in Modellvorhaben überprüft. Da sich auch die BKK EUREGIO am Modellvorhaben beteiligt hat, haben wir in der Vergangenheit in diesem Rahmen die Kosten für die Akupunkturbehandlung unserer Versicherten übernommen. Die Auswertung der Ergebnisse der Modellvorhaben zeigte, dass eine Akupunkturbehandlung bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen wirksamer als die bisherige Standardtherapie ist. Die bessere Wirksamkeit von Akupunkturbehandlungen bei Spannungskopfschmerzen und Migräne konnten jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden. Deshalb hat der Gemeinsame Bundesausschuss in diesen Fällen die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Derzeit liegt der Beschluss dem zuständigen Ministerium zur Genehmigung vor. Außerdem müssen sich Krankenkassen- und Ärztevertreter noch auf eine angemessene Vergütungsregel verständigen. Über die konkreten Auswirkungen dieses Beschlusses halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

 

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Klar - Können Sie sparen.

Also ich habe das so gemacht.

Zuerst habe Infomaterial von den Krankenkassen bestellt. Der Briefkasten war zwar ziemlich voll, aber es hat sich gelohnt. Allerdings musste ich auch das Kleingedruckte studieren.

Jetzt habe genau die richtige BKK für mich gefunden und habe 250 Euro eingespart.

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