Sie möchten bares Geld sparen und doch nicht auf den BKK ESSANELLE Schutz
verzichten?
Ab 2007 haben Sie die Möglichkeit dazu, wenn Sie vor Antragstellung mindestens
drei Monate als freiwillig versicherter Arbeitnehmer oder als hauptberuflich
selbstständig Erwerbstätiger bei der BKK ESSANELLE versichert sind. Grundvoraussetzung
ist, dass Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen ein ganzes
Jahr keine Leistungen der BKK ESSANELLE in Anspruch genommen haben.
Doch auch bei kostenbewusstem Verhalten sollten Sie nie Ihre Gesundheit
aufs Spiel setzen. Darum sind alle Vorsorgeuntersuchungen für Sie und
Ihre Angehörigen von dieser Regelung ausgenommen. Auch wenn Versicherte
unter 18 Jahren zum Arzt gehen oder ins Krankenhaus müssen, erhalten Sie
Ihre Beiträge zurück.
Der Antrag für die Erstattung muss bis Ende März für das Vorjahr gestellt
sein, erstmals also bis zum 31.03.2007. Sie erhalten im ersten Jahr 1/24,
im zweiten Jahr 1/ 18 und ab dem dritten Jahr 1/12 der im Kalenderjahr
gezahlten Beiträge von der BKK ESSANELLE zurück. Auch die Arbeitgeberanteile
sind in dieser Berechnung enthalten und fließen direkt in Ihren Geldbeutel.
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer können somit im ersten Jahr einen
ihrer Monatsbeiträge, im zweiten 1 1/2 und im dritten Jahr zwei ihrer
monatlichen Beiträge zurückerhalten.
Nähere Informationen zur Beitragserstattung: Fon 0 18 01 / 255 765 (Ortstarif)
oder per E-Mail: info@bkk-essanelle.de
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