Beiträge
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden für Beschäftigte von Ihrem
Bruttoarbeitsentgelt errechnet. Dabei wird Ihr Entgelt jedoch höchstens
bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Diese Obergrenze beträgt
im Jahr 2006 monatlich für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung
bundesweit 3.562,50 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.250,-- Euro West bzw. k.A. Euro
/ Ost. Vom Arbeitsentgelt oberhalb dieser Grenzen brauchen Sie keine Beiträge
zu zahlen. In der Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz 19,5 % Ihres
Arbeitsentgelts und in der Arbeitslosenversicherung 6,5 %. Der Beitragssatz
zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 % und 1,95 % bei Kinderlosigkeit.
Unsere Beitragssätze* zur Krankenversicherung betragen:
12,4 % für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen
Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben
14,6% für Mitglieder, die einen sofortigen Anspruch auf Krankengeld haben
11,4 % für Mitglieder (z.B. Selbständige, Hausfrauen) ohne Anspruch auf
Krankengeld.
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