Zuzahlungsbefreite Arzneimittel
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 11.05.2006 gemeinsam und
einheitlich für bestimmte zu Lasten ihrer Krankenkassen abgegebene Arzneimittel
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Bei der Verordnung von Arzneimitteln,
deren Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungrenze
nicht überschreiten, sind Versicherte ab dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen
Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit. Hier werden sämtliche
jeweils aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel veröffentlicht. Preismeldungen
von Arzneimittelanbietern, Marktein- oder austritte sind stets zum 1.
und 15. eines Monats möglich. Eine Aktualisierung der Zuzahlungsbefreiungsliste
erfolgt daher jeweils im Laufe der auf einen Stichtag folgenden Woche.
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Stand Juni 06 .Die tagesaktuellen Beitragssätze ind Infos finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassen
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Klar - Können Sie sparen.
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Also ich habe das so gemacht.
Zuerst habe Infomaterial von den Krankenkassen bestellt. Der Briefkasten war zwar ziemlich voll, aber es hat sich gelohnt. Allerdings musste ich auch das Kleingedruckte studieren.
Jetzt habe genau die richtige BKK für mich gefunden und habe 250 Euro eingespart.
So gehts mit dem 123such-Service:

Klicken Sie auf den Schalter 'Kostenloses Infomaterial' wählen dann anschließend Ihr Bundesland in dem Sie wohnen aus. Anschließend können Sie von allen BKKs Infomaterial via EMail bestellen.
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Hier gehts zu Homepage der BKK ANKER-LYNEN-PRYM
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Infos über private Krankenkassen: PKV Krankenversicherung
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