Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 11.05.2006 gemeinsam und einheitlich für bestimmte zu Lasten ihrer Krankenkassen abgegebene Arzneimittel Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Bei der Verordnung von Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungrenze nicht überschreiten, sind Versicherte ab dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit. Hier werden sämtliche jeweils aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel veröffentlicht. Preismeldungen von Arzneimittelanbietern, Marktein- oder austritte sind stets zum 1. und 15. eines Monats möglich. Eine Aktualisierung der Zuzahlungsbefreiungsliste erfolgt daher jeweils im Laufe der auf einen Stichtag folgenden Woche.

 

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Stand Juni 06 .Die tagesaktuellen Beitragssätze ind Infos finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassen

Klar - Können Sie sparen.

Also ich habe das so gemacht.

Zuerst habe Infomaterial von den Krankenkassen bestellt. Der Briefkasten war zwar ziemlich voll, aber es hat sich gelohnt. Allerdings musste ich auch das Kleingedruckte studieren.

Jetzt habe genau die richtige BKK für mich gefunden und habe 250 Euro eingespart.

So gehts mit dem 123such-Service:


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