Zahnlabortechnik

 

 

 


Autoklaven für das eigene Labor (Dampfsterilisatoren)


Autoklaven müssen günstig sein

diese Sterilisationsmethode ist so alt wie die moderne Medizin.
Diese Sterilisationstechnik muß einfach zu bedienen sein z.B. das Deckel schließen und vorallen Dingen kostengünstig sein.

Wichtig ist hierbei eine zuverlässige Druck und Temperaturüberwachung sowie eine exakte Zeitmessung.

Interessant sind Auotklaven welche auch eine Logistik zur Beschriftung und somit Validierung und Dokumentation des Sterilisations-Prozesses anbieten.

Hier sollten wirklich alle Fehlerquellen ausgeschlossen werden.

Zu empfehlen sind in der Laborpraxis Geräte nach der Europa-Norm EN 13060 für Kleinautoklaven.

Die Norm beschreibt drei Arten von Sterilisationsverfahren und klassifiziert nach

Autoklaven Klasse „B“

  • Sterilisation aller verpackten und unverpackten massiven, hohlen und porösen Produkte.
    Hier werden alle verpackten sowie unverpackten Instrumente sowie Textilien sicher sterilisiert.
  • Technik: Eine Vakuumpumpe saugt die vorhandene Luft innerhalb des Autoklaven ab und dann wird heißer Dampf eingeführt. Dieser Vorgang wird mehrfach wiederholt und führt dazu dass, zu Beginn der eigentlichen Sterilisation keine Luft mehr im Kessel, in Hohlkörper-Instrumenten oder in Textilien ist, die den Erfolg der Sterilisation beeinträchtigen könnten.

Autoklaven Klasse„S“

  • Sterilisation von Produkten nach Herstellerangaben einschließlich unverpackter massiver Produkte und einer begrenzeten Anzahl an verpackten Produkten (Hier sind Fehlbedienungen im Praxisalltag nicht ausgeschlossen)
  • Technik: Hier können im Gegesatz zur Klasse "B" nur eine begrenzte Anzahl an Textilien etc. verarbeitet werden.

Autoklaven Klasse „N“

  • Sterilisation unverpackter massiver Produkte aber auch einfache Hohlkörper-Instrumente vom Typ „Hollow B“ oder auch geringe Mengen an unverpackten Textilien sind in diesen Autoklaven zu verarbeiten.

Die Norm ist eine Empfehlung jedoch führt die Einhaltung dieser Norm zu Vorteilen z.B. bei Gutachterstreitigkeiten bei Infektionen.

TiPP:
Manche Hersteller bieten eine Unterweisung nach §4 BGV A1/§20 Gef.StoffV über Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Desinfektionsmitteln, die Sie für Ihre Beschäftigten jährlich nachweisen müssen besonders kostengünstig an.

Übrigens Dentalinstrumente gibt es auch Gebraucht im Internet und dadurch natürlich billiger als neue Dentalinstrumente.

 





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